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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 3094 Tagen veröffentlicht wurde.

Vorbeugender Brandschutz nicht überzogen

Presseinfo LDK 473/2015

Die Arbeit des Vorbeugenden Brandschutzes steht seit langem in der Kritik. Hierbei wird immer wieder behauptet die auf der Hessischen Bauordnung und den Sonderbauvorschriften beruhenden Anforderungen des Brandschutzes seien überzogen.

Anlässlich des Brandes im Seniorenzentrum Aartalsee haben Landrat Wolfgang Schuster und der Erste Kreisbeigeordnete Heinz Schreiber die Umsetzung und die Verhältnismäßigkeit der Brandschutzvorgaben und deren Wirksamkeit hinterfragt.

 

Nach einem Ortstermin mit dem Betreiber des Seniorenzentrums und der Feuerwehr Bischoffen kann festgestellt werden, dass sich die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren und nicht darüber hinausgehen. Sie wurden vom Betreiber umgesetzt und haben in diesem Brandereignis die Wirksamkeit nachgewiesen.

 

Der Brandschutz gliedert sich in drei wesentliche Säulen: Den baulichen Brandschutz, den organisatorischen Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz. Die beiden erstgenannten Punkte sind Aufgaben der Bauherren und Betreiber. Bei der dritten Säule handelt es sich in der Regel um eine Aufgabe der Kommune.

 

Die im Seniorenheim umgesetzten baulichen Maßnahmen, wie Brandabschnitte, Rauchabschnitte, Löscheinrichtungen, eine Brandmelde- und Hausalarmierungsanlage und vor allen Dingen die Ausbildung der Flucht und Rettungswege waren ausschlaggebend dafür, dass keine weiteren Personen geschädigt wurden und eine sichere Rettung durch die Feuerwehr ermöglicht wurde. Gerade die Rauchabschnitte führten dazu, dass noch am gleichen Abend die nicht unmittelbar im Brandbereich liegenden Räume wieder genutzt werden konnten. Rettungswege sind gleichzeitig auch Angriffswege der Feuerwehr. Ohne diese baulichen Anordnungen wäre eine schnelle Rettung der Person durch die Feuerwehr nicht möglich gewesen.

 

Insbesondere in Seniorenheimen spielt auch der organisatorische Brandschutz eine zentrale Rolle. Die Personalschulungen durch den Brandschutzbeauftragten und die vorgeplanten organisatorischen Maßnahmen haben jetzt dazu geführt, dass das Personal seinen Aufgaben gerecht werden konnte. So war der vom Feuer betroffene Bereich bereits vor Eintreffen der Feuerwehr geräumt und die Bewohnerinnen und Bewohner in Sicherheit gebracht. Auch das Konzept zur Nachalarmierung von Hauspersonal hat funktioniert. Schließlich funktionierte auch die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften wie gewünscht.

 

Die Maßnahmen des baulichen und organisatorischen Brandschutzes waren sinnvoll und sachgerecht, sie haben sich an den grundlegenden Anforderungen der Hessischen Bauordnung orientiert. Die Schutzziele dieser Vorgabe sind erfüllt. Ihre Wirksamkeit wurde unter Beweis gestellt. Ohne die Maßnahmen zur Schutzzielerreichung wären ggf. weitere Personen- und Sachschäden zu beklagen.

 

Die vorbeugenden Maßnahmen müssen durch den abwehrenden Brandschutz ergänzt werden. Hier ist zunächst die Gemeinde Bischoffen ihrer Aufgabe zur bedarfsgerechten Ausstattung und Unterbringung ihrer Feuerwehr nachgekommen. Erst diese Grundvoraussetzungen ermöglichen es wirksame Rettungs- und Löscharbeiten durchzuführen.

 

Ein wesentlicher Punkt in unserer Sicherheitsarchitektur sind aber dann die vielen ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die mit den Geräten umgehen und sie in den Einsatz bringen. Die Feuerwehren der Gemeinde Bischoffen haben sich in vielfältigen Ausbildungen mit den Herausforderungen eines Seniorenheimes im ländlichen Bereich beschäftigt und in Übungen geprobt.

 

Übungen sind nie mit einem realen Einsatz gleichzusetzen. Dennoch haben sie dazu geführt, dass die Feuerwehren ihrer Aufgabe der Menschenrettung und der Verhinderung der Brandausbreitung sehr gut nachkommen konnten.

 

Landrat Wolfgang Schuster ist überzeugt, dass nur das Zusammenspiel des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes zu den Zielvorgaben des Baurechts führen kann. Beide Bereiche stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Hierbei betont Landrat Schuster noch einmal die Bedeutung der ehrenamtlichen Mitarbeit in Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Fehlen uns zukünftig Feuerwehren und Einsatzkräfte, werden die Vorgaben aus dem Baurecht deutlich steigen.

 

Landrat Wolfgang Schuster und Erster Kreisbeigeordneter Heinz Schreiber bedanken sich bei allen am Einsatz Beteiligten. Ohne die Mithilfe und den Einsatz des Betreibers und des Personals des Seniorenheimes, der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der Einheiten des Katastrophenschutzes, der Zentralen Leitstelle, der Gemeinde und auch der Nachbarn und der Bürgerinnen und Bürgern in Bischoffen wäre die Anzahl geschädigter Personen und Sachschäden sicherlich viel höher ausgefallen.

 

Ansprechpartner beim Lahn-Dill-Kreis für Fragen zum Thema ist Kreisbrandinspektor Rupert Heege, Tel. 06441 407-2801.

 

 

Foto (LDK privat): Das Bild zeigt eine der Rauchschutztüren, die ihrer Funktion gerecht geworden ist. Rauch- und Rußausbreitung wurde verhindert. Hinter der Türe beginnt der vom Brand betroffene Bereich.

 

 

 

 

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Fachdienst Kommunikation
Susanne Müller-Etzold
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