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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Lahn-Dill-Kreis

Wachsende Zahl abgegebener Schusswaffen

Wetzlar/Dillenburg, 15. Mai 2009

Foto: Manfred Fiedler, Leiter des Fachdienstes Ordnungs- und Gewerberecht, und Landrat Wolfgang Schuster mit der Ausbeute für Wiesbaden.

Bereits kurz nach dem Amoklauf von Winnenden machte sich eine verstärkte Abgabe von Waffen bemerkbar. Nachdem Landrat Wolfgang Schuster Ende März Waffenbesitzerinnen und -besitzer aufgefordert hatte, der zuständigen Waffenbehörde beim Lahn-Dill-Kreis die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachzuweisen, hat die Zahl der abgegebenen Schusswaffen nochmals immens zugenommen.

Vorwiegend handelt es sich hierbei um so genannte „Altbestände“ bzw. „Erbwaffen“. Bei etlichen dieser Altbesitzer schlummerte z. B. das vom Großvater geerbte Kleinkalibergewehr im Kleiderschrank, bis sie durch den Aufruf des Landrates auf die gesetzlichen Vorgaben aufmerksam gemacht und ihnen die unsachgemäße Aufbewahrung ihrer Waffe bewusst wurde.

Demzufolge waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde in den letzten Wochen extrem gefordert. Unzählige Anrufer ließen sich zunächst ausführlich informieren und beraten. Dabei zeigte sich bei vielen Waffenbesitzern, dass die Alternative „Waffenabgabe“ statt „Waffenschrankkauf“ die bessere war. Zeitweise reichten in Spitzenzeiten die Plätze im Warteraum der Waffenbehörde für die Abgabewilligen nicht aus.

Die Bilanz:
Seit Mitte März wurden insgesamt 180 registrierte Schusswaffen bei der Waffenbehörde abgegeben; 40 davon aus dem „Nordkreis“ (ehemaliger Dillkreis), 140 aus dem „Südkreis“ (Altkreis Wetzlar); Stand 14. Mai 2009, 15:00 Uhr. Hierbei hält sich das Verhältnis Langwaffe (Büchse, Flinte) zu Kurzwaffe (Pistole, Revolver) die Waage. Die Waffen und die ebenfalls abgegebenen Munitionsbestände werden ausnahmslos der ordnungsgemäßen Vernichtung zugeführt.

Erst etwa ein Drittel der Besitzer von Waffen und Munition sind bisher dem Aufruf zur Abgabe der „Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition“ gefolgt.

In diesem Zusammenhang weist Landrat Wolfgang Schuster nochmals auf die Verpflichtung hin, der Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition in Sicherheitsbehältnissen (Waffenschränken) nachzuweisen und fordert alle Waffen- und Munitionsbesitzer auf, die ordnungsgemäße Unterbringung - soweit noch nicht geschehen - unverzüglich anzuzeigen. Wolfgang Schuster: „Ein Verstoß gegen diese im Waffengesetz festgeschriebene Nachweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld zu ahnden ist und einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nach sich ziehen kann.“

Die Formulare „Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition“ sowie „Hinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition im privaten Bereich“ sind bei der Waffenbehörde des Kreises, Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441 407-2451 oder 407-2450 vorrätig oder unter www.lahn-dill-kreis.de/Verwaltung/Formulare/Waffen- und Sprengstoffrecht abrufbar.

Die Formulare sind ebenfalls bei den Ordnungsämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhältlich.

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Servicedienst Kommunikation
Susanne Müller-Etzold
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Tel. 06441 407-1105
Fax 06441 407-1050
E-Mail: presse@lahn-dill-kreis.de

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