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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel vor 892 Tagen veröffentlicht wurde.

Lahn-Dill-Kreis

Warnung vor betrügerischen Inkassoschreiben

Die Kreisverwaltung ruft zur Vorsicht vor „Pro Collect AG“ auf

Wetzlar/­Dillenburg/­Herborn (ldk): Die Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises warnt alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises vor angeblichen Inkassoschreiben der „Pro Collect AG“. Bei den in den Schreiben geforderten Einzugsermächtigungen handelt es sich um Betrugsversuche. Die Firma existiert nicht und deren angebliche Adresse in Köln ist weder im Handelsregister, noch im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

„Wer solch ein Schreiben erhält, sollte keinesfalls eine Einzugsermächtigung für ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen geschweige denn Beträge an die Scheinfirmen überweisen,“ verdeutlicht Landrat Wolfgang Schuster.

Ein weiteres Indiz, dass es sich bei dem Inkassoschreiben um eine betrügerische Masche handelt, sind ausländische Bankverbindungen, auf die die angebliche Forderung überwiesen werden soll. Eine ausländische Bankverbindung erkennt man an den ersten beiden Buchstaben der IBAN, die als Länderkennung dient.

Bei Erhalt eines verdächtigen Schreibens empfiehlt die Kreisverwaltung, eine Internet-Recherche anzustellen. Die Verbraucherzentralen und der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. führen entsprechende Warnungen vor unseriösen oder erfundenen Firmen. Ohne vorherige Überprüfung sollten keine Bankverbindungen angegeben oder Geld überwiesen werden.

Weitere Informationen zum Thema sind beim Bundesverband Deutsche Inkasso-Unternehmen e.V. unter www.inkasso.de zu finden. Für Fragen steht Melisa Acar von der Abteilung für Ordnungs- und Gewerberecht des Lahn-Dill-Kreises unter 06441 407-2435 oder per E-Mail unter melisa.acar@lahn-dill-kreis.de zur Verfügung.

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