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Pressespiegel & Aktuelles - Archiv von Wolfgang Schuster

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Wo Windräder wachsen

Wetzlar/Gießen (pre). Eine Fläche, etwa so groß wie 3250 Fußballfelder, soll im Lahn-Dill-Kreis als Vorranggebiet für den Bau von Windparks ausgewiesen werden. So sieht es der Entwurf des Teilregionalplans Energie vor, der im Moment beraten und voraussichtlich im kommenden Sommer beschlossen wird. Ab diesem Zeitpunkt dürfen neue Windräder dann nur noch in den festlegten Vorrangbereichen gebaut werden, außerhalb davon besteht Baustopp. Welche Flächen als Vorrangfläche ausgewiesen werden sollen und welche nicht, zeigt unsere große Grafik auf Seite 17 

Bei „grün“ soll Windkraft Vorfahrt haben

ENERGIE 2,2 Prozent des Lahn-Dill-Kreises sind als Vorranggebiet für Windräder geplant

Wetzlar/Gießen. 2,2 Prozent der Fläche des Lahn-Dill-Kreises, das sind 2318 Hektar oder etwa 3250 Fußballfelder, sollen Vorranggebiet für den Bau von Windrädern werden. So sieht es der Entwurf des Teilregionalplans Energie vor. Er wird vermutlich im Sommer 2015 von der Regionalversammlung – dem mittelhessischen Parlament – beschlossen.

Die nebenstehende Grafik zeigt, welche Flächen im Lahn-Dill-Kreis das Regierungspräsidium zur Ausweisung als Vorranggebiete vorschlägt, welche nicht. Die Behörde mit Sitz in Gießen hat ganz Mittelhessen auf seine Eignung für Windräder geprüft und dabei einen Katalog von Kriterien abgefragt. Angefangen mit ganz allgemeinen Ausschlusskriterien gingen die Mitarbeiter hinunter bis in die Einzelfallprüfung. Mit jedem Schritt schrumpfte dadurch die Menge der möglichen Vorranggebiete ein wenig mehr, bis die Flächen in der Grafik übrig blieben.

Grüne Gebiete schlägt das Regierungspräsidium zur Ausweisung als Vorranggebiet vor, rote sollen nicht dazu gemacht werden. Auf den gelben Flächen sieht die Behörde noch weiteren Untersuchungsbedarf, etwa wegen geschützter Tiere. Hier ist also noch beides möglich: Dass sich die Farbe zu grün („soll Vorranggebiet werden“) und rot („soll kein Vorranggebiet werden“) ändert. Das gilt zum Beispiel für das Areal im Südwesten des Lahn-Dill-Kreises zwischen Möttau und Kraftsolms. Hier sollen Schwarzstorch und Rotmilan brüten, das muss nun noch überprüft werden.

Auf gelben Flächen sieht das Präsidium noch weiteren Bedarf für Untersuchung

Über den Teilregionalplan kann erst entschieden werden, wenn alle gelben Flächen abgearbeitet sind. Das soll etwa noch bis ins Frühjahr dauern. Anschließend wird die Regionalversammlung über den Plan und die Karte beraten. Es schließt sich eine zweite Offenlegung an, jedermann kann die Pläne dann einsehen. In diesem Verfahrensschritt sind auch Stellungnahmen möglich. Mit ihrem endgültigen Beschluss über den Teilregionalplan entscheidet die Regionalversammlung dann auch abschließend über diese Anregungen. Regierungspräsident Lars Witteck (CDU) rechnet damit, dass die Regionalversammlung im Sommer 2015 entscheidet. Um welche Flächen geht es dabei denn nun?

Zur Ausweisung als Vorranggebiet schlägt das Regierungspräsidium unter anderem die Fläche oberhalb des Steinbruchs zwischen Altenkirchen und Philippstein vor, wo die Firma Jost derzeit schon einen Windpark plant. Gegen das Projekt gab es im Sommer einen Bürgerentscheid in Braunfels, der aber scheiterte.

Gestrichen werden sollen hingegen zwei Stücke zwischen Albshausen, Laufdorf und Oberndorf. Als Grund schreibt das Regierungspräsidium hier: „Gefahr der Beeinträchtigung der landschaftsbestimmenden Gesamtanlagen Braunfels; Konflikte mit Stollen und Schächten; ehemaliges Munitionsdepot.“ Auch bei Hohensolms ist die Behörde für eine Verkleinerung des möglichen Vorranggebietes. Als Argument wird hier die Belastung des Landschaftsbildes genannt, außerdem lägen teils ungünstige Bodenverhältnisse vor, sodass das Gebiet zu einer kompakten Fläche rund um den bestehenden Windpark zusammengestrichen wird. Ähnlich ergeht es einem Gebiet westlich von Manderbach: Das Regierungspräsidium fürchtet gemeinsam mit einer angrenzenden Fläche im Norden, auf der schon Windräder stehen, eine „Riegelwirkung“. So soll nur das nördliche Gebiet Vorrangfläche werden.

Regionalplan reglementiert den Windpark-Bau und enthält auch „weiche“ Kriterien

Ist der Teilregionalplan Energie in Kraft, wird der Bau von Windrädern in strengere Bahnen als bisher gelenkt: Grundsätzlich darf dann nur noch in Vorranggebieten gebaut werden, die Flächen besitzen die so genannte externe Ausschlusswirkung. Derzeit können Projekte überall geplant werden, sie werden dann nach den Regeln des Immissionsschutzes geprüft und genehmigt, wie Dezernatsleiter Ivo Gerhards vom Regierungspräsidium sagt. Er stellt aber fest: „Die Investoren schauen schon jetzt hin, wo der künftige Regionalplan Vorrangflächen vorsieht und planen dort.“

Dennoch: Die jetzige Situation ist für Windparkbauer eher günstig. Das liegt daran, dass das Regierungspräsidium bei der Auswahl der Vorrangflächen für den Regionalplan auch so genannte weiche Ausschlusskriterien berücksichtigt hat – es sind kurz gesagt politische Wünsche der Regionalversammlung. Das ist zum Beispiel der Wunsch, 600 Meter um Aussiedlerhöfe herum keine Windräder zu erlauben. Oder der Wunsch, keine Windräder an regional bedeutsamen Bodendenkmälern zu errichten – weshalb es kein Vorranggebiet auf dem Stoppelberg in Wetzlar geben soll. Der Immissionsschutz jedoch berücksichtigt diese Argumente nicht. „Es könnte also im Einzelfall sein, dass Investoren bewusst in die roten Flächen gehen und wir rechtlich wenig entgegenzusetzen haben“, erklärt Gerhards die aktuelle Situation.

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www. energieportal-mittelhessen.de

Wetzlarer Neue Zeitung vom Dienstag, 28. Oktober 2014, Seite 17

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